Raum OWL / NRW

Vereinsmeierei?

Sowohl ältere Vereinigungen als auch erst kürzlich gegründete Zusammenschlüsse von Familienforschern bieten sowohl "alten Hasen" als auch "Einsteigern" Hilfe bei der Erforschung Ihrer Familiengeschichte an.

Probieren Sie aus, in welchem Kreis von Familienforschern Sie sich wohlfühlen und am ehesten in Ihrer Forschung weiterkommen. Überall sind sie als Gast "zum reinschnuppern" gerne gesehen.


Grundsätzlich ist bei allen diesen Menschen der Daten-Austausches erwünscht- soweit dies am Anfang möglich ist. Jeder hat jedoch Kenntnisse oder Fähigkeiten, die er oder sie in die jeweilige Gruppe mit einbringen kann.

Oft sind es knappe Hinweise von Erfahrenen, die einem "Neuling" sinnloses Suchen ersparen.

Die meist regelmäßigen Zusammenkünfte bestehen nicht nur aus zwangslosen Begegnungen. Häufig werden Vorträge angeboten, die einen Themenkreis vertiefend behandeln.

Allgemein

Zum 01.10.1874 begann in Westfalen die standesamtliche Tätigkeit. Davor gab es lediglich die Kirchenbuchaufzeichnungen, zusätzlich noch in der Zeit von ca. 1808-1814 Zivilstandsregister (Code Napoléon). Bis 1874 sollte somit auf die Standesamtsregister zurückgegriffen werden, für die Zeit davor auf die Kirchenbuchverfilmungen. Für Daten in der napoleonischen Zeit empfehlen sich die teilweise (ortsabhängig!) sehr ausführlichen Zivilstandsregister.

Jeder Archivbesuch sollte im Vorfeld telefonisch angekündigt werden, teilweise ist die Anzahl der Benutzerplätze sehr begrenzt.

Standesamtregister

Zum 1.1. 2009 trat das neue Personenstandsgesetz in Kraft, danach sind die Standesamtsregister nach Ablauf bestimmter Fristen an die Archive zur freien Nutzung abzugeben.
Für die Geburtsregister gilt eine Frist von 110 Jahren, für die Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister von 80 Jahren und für die Sterberegister von 30 Jahren. Auskünfte innerhalb dieser Fristen sind weiterhin nur für Verwandte in gerader Linie (Eltern und Großeltern, nicht Onkel oder Tante) direkt beim Standesamt möglich.
Im Jahr 2010 sollten somit die Geburten bis 1899, die Heiraten bis 1929 und die Sterbefälle bis 1979 in den Archiven einsehbar sein.
Im Kreis Herford gibt es die folgenden staatlichen Archive, auf der Internetseite
http://www.archive.nrw.de unter Kommunalarchive werden Adresse und Öffnungszeiten genannt:

Einträge

  • Stadtarchiv Bünde
  • Kommunalarchiv Herford mit den Beständen:
  • Stadt Enger (bis 31.12.1968 inklusive Herringhausen )
  • Stadt Herford (bis 31.12.1968 ohne Diebrock, Eickum, Elverdissen, Falkendiek, Herringhausen, Laar, Schwarzenmoor und Stedefreund)
  • aus dem ehemaligen Amt Herford-Hiddenhausen (bis 31.12.1968) die Stadtteile Diebrock, Eickum, Elverdissen, Falkendiek, Laar, schwarzenmoor und Stedefreund
  • Gemeinde Hiddenhausen
  • Gemeindearchiv Kirchlengern
  • Stadtarchiv Löhne
  • Gemeindearchiv Rödinghausen
  • Stadtarchiv Spenge
  • Stadtarchiv Vlotho

Kirchenbücher

Die Kirchenbücher für die Zeit vor 1874 sind alle verfilmt worden und stehen den Benutzern in den kirchlichen Archiven auf Mikrofiche bzw. Mikrofilm zur Verfügung.

Katholisch: siehe hier unter "Religion - Katholisch"

Evangelisch: siehe unter
"Religion - Evangelisch"

Regionale Adressen (OWL und NRW)

Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen „Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Roß und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“ Der linke Teiil symbolisiert "Nordrhein", der rechte Teil "Westfalen"; der untere Teil steht für das ehemalige Fürstentum Lippe ( "Lippische Rose").